28. Juni 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Im Bereich der Gesundheitsversorgung wurden in dieser Woche wichtige Vorhaben in den Deutschen Bundestag eingebracht: Mit der Krankenhausreform ermöglichen wir eine Verbesserung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern bei weniger Bürokratie. Zudem soll mit einem weiteren Gesetz der Hausarztberuf attraktiver gemacht und damit auch die ambulante regionale Versorgung gestärkt werden.
Die als Ersatz für die Fallpauschale neu eingeführte Vorhaltevergütung – also eine Existenzgarantie, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten – soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von im Einzelfall ausgeführten Leistungen finanziell abgesichert sind. Damit wollen wir verhindern, dass Krankenhäuser allein aus wirtschaftlichen Erwägungen Behandlungen bzw. Operationen durchführen, weil sie durch die bisher geltende Fallpauschale nur dann Geld bekommen. Zudem werden Leistungen der Krankenhäuser künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Somit bestimmt künftig die Qualität und nicht mehr die Quantität die gesundheitliche Versorgung.
Um den Mangel an Hausärzt:innen zu adressieren und den Hausarztberuf attraktiver zu machen, erhalten Hausarztpraxen künftig größere Freiräume und mehr finanzielle Unabhängigkeit. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche können künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Durch den Wegfall der bisher geltenden und durch die Krankenkassen vergüteten Budgets mit Obergrenzen wird es für die Hausärzt:innen wieder attraktiver, mehr Patient:innen anzunehmen. In der Kinder- und Jugendmedizin wurde dies bereits umgesetzt. Zudem können unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen und überfüllte Wartezimmer vermieden werden, da beispielsweise Patient:innen mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Überdies begegnen wir der Unterversorgung in einigen Regionen, indem wir die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren erleichtern und zusätzliche Stellen für Psychotherapeut:innen schaffen.
Insgesamt schaffen wir mit diesen Reformen ein qualitativ hochwertiges, zuverlässiges und patient:innenorientiertes Gesundheitswesen und leisten einen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.