28. Juni 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir stärken die betriebliche Interessenvertretung von Beschäftigten: Mit Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, die der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, schaffen wir Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsrät:innen. Sie üben ihre wertvolle Tätigkeit als Ehrenamt aus und stärken unsere demokratischen Strukturen. Diesem Einsatz gebührt Anerkennung. Passend dazu fand am vergangenen Montag die alljährliche Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion statt, an der auch wieder Vertreter:innen aus Bremen teilgenommen haben.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft, die mit der Gesetzesänderung nun beseitigt werden. Künftig können die Grundsätze für die Vergütung transparent und rechtssicher in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. So gewährleisten wir, dass sich Betriebsrät:innen weiterhin unabhängig und frei für die Interessen der von ihnen repräsentierten Arbeitnehmer:innen einsetzen können.
Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche zum 36. Mal Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. Bei der Veranstaltung standen Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit als entscheidende Faktoren für die Lebensqualität im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Konferenz ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den betrieblichen Interessenvertretungen und uns politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin. Besonders gefreut hat mich die Teilnahme von Judith Bohl (Ariane Group), Jonas Blaschke (Airbus Defence and Space), Peter Otto (OHB System AG) und Andreas Juhls (Betriebsratsvorsitzender der ArianeGroup GmbH Bremen) vor Ort. Weitere Vertreter:innen aus Bremen waren digital zugeschaltet.