13. Juni 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die sichere Postversorgung muss auch in Zeiten rückläufiger Briefmengen gewährleistet sein. Dazu wird das Postrecht nach 27 Jahren modernisiert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag in dieser Woche verabschiedet. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen zu verbessern, für mehr Nachhaltigkeit zu sorgen und die Grundversorgung zu stärken – und zwar in der Stadt und auf dem Land.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die postalische Grundversorgung an sechs Tagen in der Woche ausreichend und stabil finanziert werden kann. Gleichzeitig soll das Briefporto erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt bleiben. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung.
Aus diesem Grund werden künftig die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zustellung zuverlässiger. Derzeit müssen durchschnittlich 80 Prozent der Briefe am folgenden Werktag und 95 Prozent am zweiten Werktag ankommen. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Damit der Wettbewerb fair bleibt, sind gute Arbeitsbedingungen vor allem in der Paketbranche unverzichtbar. Daher soll zukünftig der Marktzugang daran gekoppelt werden, dass die Regelungen zu Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmer:innen bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So können Nutzer:innen durch ein freiwilliges Umweltzeichen nachvollziehen, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung ist. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für den Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD weitere Verbesserungen erreichen. Es ist gelungen, bei der Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen deutlich nachzuschärfen, um inakzeptable Auswüchse gerade in der Paketbranche zukünftig zu verhindern. Die geänderten Regelungen stellen sicher, dass die Subunternehmer der großen Paketdienstleister und deren Auftragnehmer künftig engmaschiger und schärfer auf die Einhaltung von Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften hin überprüft werden. Außerdem wird sichergestellt, dass besonders schwere Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg in Zukunft nur noch von zwei Personen getragen werden dürfen oder ein geeignetes Hilfsmittel zum Einsatz kommt.