01. Dezember 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November geurteilt, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Diese Vorgabe setzen wir für 2023 mit einem Nachtragshaushalt um, den die Bundesregierung in dieser Woche in den Bundestag eingebracht hat. Dafür muss auch für das laufende Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt werden, indem der Bundestag insbesondere aufgrund der tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine außergewöhnliche Notlage feststellt.
So sichern wir für 2023 zum Beispiel die Hilfen für Verbraucher:innen und Unternehmen, die wir zur Bewältigung der aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden Energiekrise ergriffen haben, aber auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen ab.
Im nächsten Schritt werden wir auch den Haushalt für das nächste Jahr im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überarbeiten. Für uns ist klar, dass wir eine finanziell und verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage schaffen müssen, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen unser Land steht: Es geht darum, Wirtschaft und Industrie zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, um das Klima zu schützen und den Wohlstand und die Arbeitsplätze von morgen zu sichern. Und es geht darum, den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu bewahren und zu stärken.