11. November 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat, wird das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. So werden gerade Bürger:innen mit geringem Einkommen hinsichtlich der gestiegenen Energiekosten entlastet. Statt bislang 600.000 haben ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöhen und verdoppelt sich damit von 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.
Zusätzlich wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem erreicht, dass der Zeitraum der Bewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen – wie zum Beispiel bei Rentner:innen – von 18 auf 24 Monate ausgedehnt wird.
Im Zusammenhang mit der Reform des Wohngelds haben wir in dieser Woche zudem auch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen verabschiedet. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter:innen stärker beteiligt.