21. Oktober 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner:innen und Pensionär:innen des Bundes durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Das entsprechende Gesetz der Koalitionsfraktionen haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Die Pauschale ist steuerpflichtig, wird aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Die Pauschale bekommen alle, die in Deutschland wohnen und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bzw. auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Die Auszahlung wird automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Auch Bremen sowie weitere Bundesländer haben vor, ihren Pensionär:innen die Pauschale zu zahlen.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.