20. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist ein primäres Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Das Corona-Steuerhilfegesetz, das wir in dieser Woche beschlossen haben, sieht in diesem Zusammenhang steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger:innen und Unternehmen vor – etwa mit der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale oder der Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld.
Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Dazu werden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessert, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verlängert und die steuerlichen Investitionsfristen ausgeweitet.
Der SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. So gilt, dass Boni für Pflegekräfte, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis 4.500 Euro steuerfrei gestellt werden. Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer den Krankenhäusern vergleichbaren medizinischen Versorgung, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten.
Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeiträume hinaus verlängert.