05. Juli 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche haben wir ein Agrarpaket beschlossen, mit dem wir die Landwirt:innen unterstützen. Um Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen abzumildern, verlängern wir die steuerliche Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus stärken wir die Stellung der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette, indem wir sie unter anderem vor unfairen Preisen für Agrarprodukte schützen. Überdies befreien wir sie von übermäßiger Bürokratie.
Wechselnde Witterungsbedingungen, wie beispielsweise Dürreperioden, führen immer häufiger zu Gewinneinbußen in der Landwirtschaft. Vor allem kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben damit zu kämpfen, da sie kaum Rücklagen zur Überbrückung von Ernteausfällen besitzen. Um diese Betriebe in schwierigen Zeiten zu unterstützen und Schwankungen bei Ernteeinkünften auszugleichen, besteht seit 2014 eine steuerliche Gewinnglättung im Einkommensteuergesetz. Das heißt konkret: Die Einkommensteuer wird nicht auf die Einkünfte von jedem einzelnen Jahr erhoben, sondern auf das durchschnittliche Einkommen von Drei-Jahres-Zeiträumen. Dadurch wird die überproportionale Erhöhung der Einkommensteuer bei steigenden Einkünften abgedämpft, sodass den Betrieben mehr Gewinn bleibt. Die Regelung, die bis 2022 befristet war, soll mit dem neuen Gesetz bis 2028 verlängert werden. Sie gilt dann für zwei Betrachtungszeiträume: 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028.
Darüber hinaus stärken wir die Marktmacht der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette. Unfaire Preise für die Landwirt:innen, kurzfristige Stornierungen oder verzögerte Zahlungen: Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie sind vielfach Realität in Deutschland und gehen vor allem zu Lasten der regionalen Erzeuger und bäuerlichen Betriebe. Vor mehr als drei Jahren haben wir deshalb mit dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (kurz: AgrarOLkG) erstmals einen Mindeststandard zum Schutz von Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte geschaffen und zahlreiche unlautere Handelspraktiken verboten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten haben wir das Gesetz evaluiert – und bessern es nun nach.
Bislang galt das AgrarOLkG befristet auch für Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse. Diese haben besonders vom Verbot unlauterer Handelspraktiken profitiert, deshalb soll es nun unbefristet gelten. Zudem ergänzen wir das Gesetz um ein Umgehungsverbot, damit unlautere Handelspraktiken nicht ausgehebelt und besser überprüft werden können. Und wir verbessern die Arbeit der Prüfbehörden: Bisher musste bei Verstößen das Bundeskartellamt den von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verhängten Sanktionen immer zustimmen. Künftig kann die Bundesanstalt unabhängig agieren. Zugleich stärken wir den Informationsaustausch zwischen beiden Behörden.