25. März 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit rund 24 Milliarden Kubikmetern verfügt Deutschland über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Dennoch verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand – auch das hat den Gaspreis für Verbraucher:innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten nach oben gedrückt. In dieser Woche hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet – insbesondere um angesichts der aktuellen Lage die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.
Die Ursache für den Tiefstand ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gasmarkt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher. Das neue Gesetz sieht nun folgende Mindestfüllstände vor:
Zum 1. August: 65 Prozent
Zum 1. Oktober: 80 Prozent
Zum 1. Dezember: 90 Prozent
Zum 1. Februar: 40 Prozent
Von zentraler Bedeutung ist hierbei der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland), der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.
In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden. Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.
Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.