14. Oktober 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Ziel ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen. Den entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in dieser Woche in den Bundestag eingebracht.
Mit der Einführung des Bürgergelds wird der bisherige Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst, um Preissteigerungen besser abzubilden. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern erarbeitet wird. Dabei wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden. Die Leistungen werden jedoch nicht gemindert, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Die Basis für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Der Vermittlungsvorrang, also die Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.
In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit – das bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden und unerhebliches Vermögen keine Rolle spielt. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen werden verbessert.
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet, durch den soziale Teilhabe in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht wird. Das Ziel bleibt aber die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.